1. Schritt: Körperliche Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehabilitationssport ausstellen. Die Entscheidung, welche Behandlungsmaßnahme für Sie geeignet ist,
obliegt dem behandelnden Arzt.
2. Schritt: Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den Rehasport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ aus. Dieser Vordruck ist auch bei uns erhältlich. Wichtig ist das
Kreuz auf der Verordnung beim Rehabilitationssport und nicht beim Funktionstraining.
3. Schritt: Verordnung über Rehasport
Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden! Sie müssen ebenso auf der Rückseite der Verordnung unterschreiben.
4. Schritt: Terminvereinbarung
Sobald die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, melden Sie sich bitte unter der E-Mail [email protected] beim Rehasport ProAktiv E.V., Walldorferstr. 100, an. Hier erfahren Sie die Termine, wann die Rehasportkurse angeboten
werden.
5. Schritt: Teilnahme am Rehasport
Mitmachen kann jeder, der eine Verordnung vom Arzt ausgestellt bekommen und von der Krankenkasse genehmigt bekommen hat.